zeitweise Entlastung der pflegenden Angehörigen

Wiedergewinnung von häuslicher Pflegefähigkeit

tohuus Verhinderungspflege

zeitweise Entlastung der pflegenden Angehörigen

Wiedergewinnung von häuslicher Pflegefähigkeit

PFLEGE

 Verhinderungspflege im to huus Barßel

Bei uns besteht die Möglichkeit, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in einem gemütlichen Einzelzimmer oder Doppelzimmer (je nach Verfügbarkeit) kurzfristig oder langfristig zu buchen.

Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege – auch für Sie ein Thema?

Die soziale Pflegeversicherung bezeichnet als Kurzzeitpflege nach dem 11. Sozialgesetzbuch (§42 SGB XI) den zeitlich befristeten Aufenthalt eines pflegebedürftigen Menschen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung (z.B. Altenpflegeheim), wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann, im Anschluss einer Krankenhausbehandlung oder Reha-Maßnahme oder in sonstigen Krisensituationen (z.B. Ausfall der Pflegeperson durch Krankheit, Unfall, Urlaub oder wegen Wohnungsumbau, Wohnraumanpassung u. ä.).

Ziel

Ziel der Kurzzeitpflege ist durch Übergangspflege die zeitweise Entlastung der pflegenden Angehörigen und die Herstellung oder Wiedergewinnung von häuslicher Pflegefähigkeit und etwaige Versorgungslücken zu schließen.

Anspruch

Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige mit festgestellter Pflegebedürftigkeit im Sinne des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI Pflegeversicherungsgesetz). Tritt im Laufe einer Krankenhausbehandlung Pflegebedürftigkeit ein und die Angehörigen bzw. sozialen Dienste haben die Vorbereitung der häuslichen Pflege nicht bis Ende der stationären Behandlung abgeschlossen (z.B. Umbaumaßnahmen Badezimmer, Treppenlift, Rollstuhlrampe u. ä.) ist die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege möglich, aber auch zur Krisenintervention bei Verschlechterung des Zustandes des Pflegebedürftigen oder bei der Pflegeperson durch Urlaub, Kur oder Krankheit.

Voraussetzungen

Voraussetzung für Leistungen der Kurzzeitpflege ist die Einstufung in eine der Pflegegrade 2, 3, 4, oder 5 nach Pflegeversicherungsgesetz durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen in Niedersachsen (MDKN) oder akut und vorläufig nach Aktenlage z.B. im Krankenhaus.

Nach schriftlicher Antragstellung erteilt die zuständige Pflegekasse eine Zusage zur Kostenübernahme der notwendigen Ersatzpflege bereits seit 01.01.2016 für max. bis zu 8 Wochen und/oder bis 1.612,- € im Kalenderjahr. Die Pflegekassen zahlen für die Dauer eines Aufenthaltes zur Kurzzeitpflege zusätzlich die Hälfte (50%) in Höhe des zuletzt bezogenen Pflegegeldes weiter.

Die Kombination der Kurzzeit-  mit der Verhinderungspflege ist möglich, und somit eine Erhöhung um weitere 1.612,- € aus noch nicht in Anspruch genommener Verhinderungspflege.

Bei der Antragstellung ist Ihnen der Sozialdienst des Krankenhauses oder der aufnehmenden Pflegeeinrichtung gern behilflich.

Ein zusätzlicher Anspruch auf Verhinderungspflege nach §39 SGB XI besteht erstmalig, wenn die Pflegeperson, die kein naher Angehöriger ist, den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate in seiner Häuslichkeit gepflegt hat und der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.

Die Pflegekasse fördert die notwendige Ersatzpflege für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr zu einem max. Betrag der pflegerischen Aufwendungen bis 1.612,- € und die Hälfte (50%) des zuletzt bezogenen Pflegegeldes wird als Regelleistung für 4 Wochen weitergezahlt.

Seit dem 01.01.2017 besteht ein Leistungsanspruch von zusätzlichen Betreuungs- und Aktivierungsleistungen für alle Versicherte mit einem Hilfebedarf z.B. bei Demenzerkrankung nach SGB XI (§§45a + 45b) in Höhe von einheitlich 125,- €/Mo. im Wege der Kostenerstattung (Rechnungsnachweise, Quittungen).

Bei der Koordination der einzelnen Leistungen kann auf ein bestehendes Versorgungsnetz vor Ort zurückgegriffen werden.

Sprechen Sie bitte mit unserer Einrichtungsleiterin, Frau Rebecca Wolffs, oder unserer Pflegedienstleitung über die bestehenden Möglichkeiten, um Ihren Wünschen entsprechen zu können.

Auskünfte erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder unter den Durchwahlnummern:

Frau Rebecca Wolffs (Einrichtungsleitung) 0 44 99 / 25 00
Frau Stefanie Brake (Pflegedienstleitung) 0 44 99 / 25 00
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